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   BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03   

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BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03 (https://dejure.org/2004,5026)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2004 - 2 StR 435/03 (https://dejure.org/2004,5026)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 2 StR 435/03 (https://dejure.org/2004,5026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 267 StPO; § 354 StPO
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Minderung der Einzelstrafen; Minderung der Gesamtstrafe; Urteilsgründe; eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen fehlender strafmildernder Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; Anhängigkeit einer Sache bei der Strafkammer nach Anklageerhebung mehr als vier Jahre vor Beginn der Hauptverhandlung im Hinblick auf die Angemessenheit der ...

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Ausführungen zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03
    Dies gilt sowohl für die Einzelstrafen als auch für die Gesamtfreiheitsstrafe (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; NJW 2003, 2897 ff.; BGHSt 46, 160, 172 ff.; BGH StraFo 2002, 266; NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2003, 601).
  • BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02

    Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf gerichtliche Entscheidung in angemessener

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03
    Dies gilt sowohl für die Einzelstrafen als auch für die Gesamtfreiheitsstrafe (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; NJW 2003, 2897 ff.; BGHSt 46, 160, 172 ff.; BGH StraFo 2002, 266; NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2003, 601).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03
    Hinzu kommt, daß das Landgericht nicht beachtet hat, daß wegen der erst am 26. Mai 2003 begonnenen Hauptverhandlung mit der an sich gesamtstrafenfähigen Verurteilung durch das Amtsgericht Würzburg vom 10. März 1997, die der Angeklagte voll verbüßen mußte, keine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden konnte (Härteausgleich vgl. BGHSt 31, 102, 103; BGH wistra 2002, 422).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03
    Dies gilt sowohl für die Einzelstrafen als auch für die Gesamtfreiheitsstrafe (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; NJW 2003, 2897 ff.; BGHSt 46, 160, 172 ff.; BGH StraFo 2002, 266; NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2003, 601).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03
    Dies gilt sowohl für die Einzelstrafen als auch für die Gesamtfreiheitsstrafe (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; NJW 2003, 2897 ff.; BGHSt 46, 160, 172 ff.; BGH StraFo 2002, 266; NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2003, 601).
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03

    Vergewaltigung (Nötigungsmittel im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F.; fortwirkende

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03
    Dies gilt sowohl für die Einzelstrafen als auch für die Gesamtfreiheitsstrafe (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; NJW 2003, 2897 ff.; BGHSt 46, 160, 172 ff.; BGH StraFo 2002, 266; NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2003, 601).
  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 118/02

    Täterschaft; Teilnahme; Mittäterschaft; Tatherrschaft; Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03
    Hinzu kommt, daß das Landgericht nicht beachtet hat, daß wegen der erst am 26. Mai 2003 begonnenen Hauptverhandlung mit der an sich gesamtstrafenfähigen Verurteilung durch das Amtsgericht Würzburg vom 10. März 1997, die der Angeklagte voll verbüßen mußte, keine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden konnte (Härteausgleich vgl. BGHSt 31, 102, 103; BGH wistra 2002, 422).
  • BGH, 13.12.2005 - 4 StR 366/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Herabsetzung der

    Deshalb hätte das Landgericht, auch wenn der Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK, wie die Revision einräumt, nicht besonders schwer wiegt, die festgesetzten Einzelfreiheitsstrafen und die Gesamtfreiheitsstrafe, deren Überprüfung auf die Sachrüge im Übrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben haben, herabsetzen müssen (vgl. BGH wistra 2004, 184; NJW 2005, 1813, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 5 Ss 2/04

    Strafbarkeit des Insiderhandels bei Kenntnis von den Verkaufsverhandlungen eines

    Das hat der Angeklagte nicht zu vertreten und wird im Falle eines Schuldspruchs bei der Strafzumessung zu seinen Gunsten konkret zu berücksichtigen sein (vgl. BVerfG NJW 2003, 2225; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 435/03 - abzurufen unter www.bundesgerichtshof.de).
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